1. Geltung
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der BUMK GbR (Auftragnehmer) und dem Kunden über Pflasterarbeiten, Heckenschnitt, Baumschnitt, Gartenpflege, Winterdienst, Trockenbau, Bodenverlegung sowie Tür- und Fenstereinbau. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Preisrechner und Terminanfrage auf dieser Seite sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unser schriftliches Angebot mit Annahme durch den Kunden oder durch unsere Auftragsbestätigung zustande. Angebote gelten 14 Tage. Verbrauchern steht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu; Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung.
3. Preise und Zahlung
Gegenüber Verbrauchern nennen wir Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise richten sich nach Aufwand und Zugänglichkeit. Es gelten die auf unserer Webseite oder im Angebot genannten Mindestauftragswerte, zum Beispiel 238 € für Heckenschnitt, 154,70 € für Baumschnitt und 53,55 € für Rasenmähen, jeweils inklusive Umsatzsteuer. Bei Gartenarbeiten (Heckenschnitt, Baumschnitt, Gartenpflege) berechnen wir eine Pauschale für Werkzeugverschleiß von 47,60 € inkl. MwSt. (40 € netto) je Einsatz; Anfahrtskosten fallen nicht an. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei größeren Aufträgen können wir Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen verlangen.
4. Ausführung und Mitwirkung
Der Kunde sorgt für freien Zugang zum Einsatzort sowie für Strom und Wasser, soweit erforderlich. Termine sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein fester Termin vereinbart wurde. Bei Witterung, die die Arbeit unmöglich oder unsicher macht, verschieben wir den Termin. Der Kunde weist uns vor Beginn der Arbeiten auf verdeckte Leitungen, Bewässerungsanlagen und fremdes Eigentum auf dem Grundstück hin. Für Schäden an solchen Anlagen, die uns nicht benannt wurden und für uns nicht erkennbar waren, haften wir nicht; im Übrigen gilt Ziffer 9.
5. Heckenschnitt, Baumschnitt und Gartenpflege
Beim Heckenschnitt sowie beim Rasenmähen mit Gartenpflege ist die Entsorgung des Schnittguts im Preis enthalten. Beim Baumschnitt ist die Entsorgung nicht enthalten, sie kann gesondert vereinbart werden. Baumschnitt führen wir nur an Bäumen aus, die mit Leiter und Stabheckenschere sicher erreichbar sind (bis etwa 4 bis 5 Meter Höhe); Arbeiten mit Klettertechnik oder Hubarbeitsbühne bieten wir nicht an. Wir schneiden nach fachlichem Ermessen und beachten die Schonzeiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Radikale Rückschnitte sind vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten. Der Kunde teilt uns mit, wenn Vögel auf dem Grundstück brüten.
6. Winterdienst
Beim Winterdienst räumen wir Schnee und Eis auf den vereinbarten Flächen. Eine Entsorgung des Schnees ist nicht enthalten. Räum- und Streuzeiten: werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr. Bei Extremwetter, Dauerschneefall oder gesperrten Straßen kann sich der Einsatz verzögern. Die Verkehrssicherungspflicht geht nur im vereinbarten Umfang auf uns über, der Kunde bleibt für den Rest verantwortlich. Saisonverträge laufen vom 1. November bis 31. März. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Kunden (§ 648 BGB) bleibt unberührt.
7. Trockenbau, Bodenverlegung, Türen und Fenster
Der Kunde stellt sicher, dass Untergründe tragfähig und die Räume während der Arbeit zugänglich sind. Nicht ausdrücklich angebotene Materialien werden nach Absprache berechnet. Bei der Bodenverlegung (Laminat) ist das Material nicht im Preis enthalten; der Untergrund muss eben, trocken und tragfähig sein, notwendige Vorarbeiten werden gesondert berechnet. Nach Fertigstellung fordern wir den Kunden zur Abnahme auf und setzen dafür eine angemessene Frist. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Ist der Kunde Verbraucher, weisen wir ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hin.
8. Gewährleistung
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bitte teilen Sie uns Mängel möglichst zeitnah mit, damit wir sie schnell beheben können; Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt. Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen, bei Arbeiten an einem Bauwerk in der Regel nach fünf Jahren. Pflanzen und Rasen wachsen nur bei sachgerechter Pflege an, für ein Anwachsen bei mangelhafter Pflege haften wir nicht.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Kaufmann, ist Gerichtsstand Bayreuth. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.